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Während des Polizeidienstes ist das Tragen einer Brille zwar gestattet, dennoch ist für viele Anwärter die Sehhilfe keine komfortable Lösung. Kontaktlinsen sind nicht erlaubt, zu gefährlich können diese beispielsweise beim Einsatz von Reizgas sein. Einige Bewerber haben ohne Korrektur keine ausreichende Sehstärke für den Polizeidienst. Unter dem 20. Lebensjahr müssen mindestens 50 Prozent Sehstärke gewährleistet sein, nach dem 20. Lebensjahr sind es noch 30 Prozent. Diese Regelung gilt bundesweit für alle Bewerber, sie ist in der polizeilichen Dienstverordnung festgeschrieben. Doch wer die vorgeschriebenen Werte nicht erreicht, hat trotzdem eine Chance, die Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Augenlaser-Behandlung kann betroffenen Bewerbern helfen, die richtige Sehstärke zu erreichen.


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Informationen aus erster Hand rund um das Thema Augenlasern, Femto-Lasik und phakorefraktive Operationen direkt vom Chirurgen Dr. Bernhard Febrer Bowen, Augentis.

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