Alle Infos rund ums Augenlasern
Polizeidienstvorschrift bezüglich refraktiver Chirurgie (Lasik, Femto-Lasik, PRK) in Sachsen Anhalt Immer wieder stellt sich die Frage für Bewerber für den Polizeidienst, ob ein laserchirurgischer Eingriff möglich ist. Fest steht, dass die derzeit gültige Vorschrift, die PDV 300, aus dem Jahre 1998 stammt. Seit 2008 bemüht man sich um Aktualisierung. Hier heißt es: “Das Sehorgan muss [...]
Eine gute Nachricht für alle Polizisten bzw. Anwärter bei der Bundespolizei: Wenn die Brillenwerte zu stark sind um ohne Brille die Mindestanforderung von 50% Sehkraft pro Auge zu erfüllen, gibt es für Mitarbeiter der Polizei die Möglichkeit sich einer Augenlaserbehandlung mit dem Augenlaser zu unterziehen. Dabei spielt die Art der Behandlung keine Rolle (PRK, Lasik, Femto-Lasik, Epi-Lasik,Lasek). [...]
In: FAQ
2 Dec 2009Während des Polizeidienstes ist das Tragen einer Brille zwar gestattet, dennoch ist für viele Anwärter die Sehhilfe keine komfortable Lösung. Kontaktlinsen sind nicht erlaubt, zu gefährlich können diese beispielsweise beim Einsatz von Reizgas sein. Einige Bewerber haben ohne Korrektur keine ausreichende Sehstärke für den Polizeidienst. Unter dem 20. Lebensjahr müssen mindestens 50 Prozent Sehstärke gewährleistet sein, nach dem 20. Lebensjahr sind es noch 30 Prozent. Diese Regelung gilt bundesweit für alle Bewerber, sie ist in der polizeilichen Dienstverordnung festgeschrieben. Doch wer die vorgeschriebenen Werte nicht erreicht, hat trotzdem eine Chance, die Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Augenlaser-Behandlung kann betroffenen Bewerbern helfen, die richtige Sehstärke zu erreichen.
Informationen aus erster Hand rund um das Thema Augenlasern, Femto-Lasik und phakorefraktive Operationen direkt vom Chirurgen Dr. Bernhard Febrer Bowen, Augentis.