Augenlasern für den Polizeidienst

In: FAQ

2 Dec 2009

Während des Polizeidienstes ist das Tragen einer Brille zwar gestattet, dennoch ist für viele Anwärter die Sehhilfe keine komfortable Lösung. Kontaktlinsen sind nicht erlaubt, zu gefährlich können diese beispielsweise beim Einsatz von Reizgas sein. Einige Bewerber haben ohne Korrektur keine ausreichende Sehstärke für den Polizeidienst. Unter dem 20. Lebensjahr müssen mindestens 50 Prozent Sehstärke gewährleistet sein, nach dem 20. Lebensjahr sind es noch 30 Prozent. Diese Regelung gilt bundesweit für alle Bewerber, sie ist in der polizeilichen Dienstverordnung festgeschrieben. Doch wer die vorgeschriebenen Werte nicht erreicht, hat trotzdem eine Chance, die Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Augenlaser-Behandlung kann betroffenen Bewerbern helfen, die richtige Sehstärke zu erreichen. Viele Polizeibewerber hätten ohne Sehfehlerkorrektur keine ausreichende Sehstärke - Foto: Pixelio

Vorteile der PRK

Einige Bundesländer unterstützen keine LASIK-Behandlung sondern nur die PRK. Die Begründung liegt darin, dass bei der LASIK ein Flap erzeugt wird, anschließend wird das Auge gelasert. Nach der Laserbehandlung wird diese körpereigene Kontaktlinse wieder zurück geklappt. Bei der PRK hingegen wird lediglich die oberste Schicht der Hornhaut entfernt und wächst sofort nach der Laserbehandlung wieder nach. Die PRK hat dadurch einen längeren Heilungsprozess als die LASIK. Es dauert zwar ein paar Tage, bis die Deckschicht wieder komplett nachgewachsen ist, danach ist sie aber wieder genauso stabil wie vor der Behandlung.

Vorteile der Femto-Lasik

Aber auch die Femto-LASIK bietet viele Vorteile: Man ist am nächsten Tag der Behandlung wieder fit für die Arbeit – extra Urlaubstage müssen nicht einberechnet werden. Die amerikanische Navy empfehlt ihren Bomberpiloten diese Methode. Das sind die Einsatzkräfte, die nachts bei Wind und Wetter ihre Kampfjets auf Flugzeugträgern landen müssen. D.h., die Femto-Lasik führt zu solch einem guten Sehen, dass es dort staatlich gefördert wird. Die Femto-LASIK ist die schonendere Form der Augenlaser-Behandlung. Einige Bundesländer sind schon so weit, dass sie die Lasik zulassen. Sollte das nicht so sein, dann steht die PRK-Methode zur Verfügung. Wichtig ist, dass man auf asphärische Laserprofile und die Benutzung des Antistatikums Mytomicin C achtet, damit es zu einem bestmöglichen Ergebnis kommt. Bei uns sind alle Laserbehandlungen außerdem wellenfrontunterstützt.

Viele Bundesländer setzen unterschiedlich lange Wartefristen nach einer Augenlaser-Behandlung – in der Regel muss zwischen Behandlung und Dienstbeginn ein Jahr vergangen sein, in manchen Bundesländern sogar zwischen Behandlung und einer neuen Bewerbung. Welche Augenlaser-Variante von welchem Bundesland zugelassen ist und wie die Wartefristen gehandhabt werden erfragen Sie am besten bei dem zuständigen Einstellungsberater.

Hier finden Sie Links zu den Einstellungsberatern der einzelnen Bundesländer:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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Femto-Lasik Blog

Informationen aus erster Hand rund um das Thema Augenlasern, Femto-Lasik und phakorefraktive Operationen direkt vom Chirurgen Dr. Bernhard Febrer Bowen, Augentis.

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