PKV muss Lasik nicht zahlen

In: FAQ

28 Sep 2009

Der Streit um die Kostenübernahme einer Lasik-Behandlung endete nun vorerst vor dem Münchner Amtsgericht, mit dem Ergebnis, dass auch private Krankenkassen die Kosten für eine Lasik (auch anteilig) nicht übernehmen müssen (AZ 112 C 25016/08). Geklagt hatte ein Mann, der sich die Kosten für die Lasik-Behandlung von seiner privaten Krankenkasse zurückerstatten lassen wollte. Seine zuständige Krankenkasse verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass eine Lasik-Operation zur Behandlung einer Fehlsichtigkeit “keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme” sei. Das Münchner Amtsgericht sah das ebenso und urteilte zu Gunsten der Krankenkasse. 

Nach Auffassung der Richterin ist die Laserbehandlung eher eine Schönheitsoperation als ein medizinisch-notwendiger Eingriff, da sie die Fehlsichtigkeit nicht heilen könne und den natürlichen Zustand der Hornhaut irreparabel zerstöre. 

Das ist zwar richtig, andererseits aber auch der Sinn und Zweck einer Laserbehandlung. Der natürliche Zustand der Hornhaut muss geändert werden, um die Fehlsichtigkeit zu beheben. Das ist bei anderen medizinischen Eingriffen genauso. 

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